Sic enim nec liberis cuiuscumque sexus aliquid dominii auferetur et patribus amplioris patrimonii usus fructus adsignabitur.
von max.d am 02.08.2017
Auf diese Weise werden die Kinder beider Geschlechter keine Eigentumsrechte verlieren, während den Vätern die Nutzung und der Genuss des größeren Anwesens zugestanden wird.
von conrad.q am 14.07.2017
Denn weder wird den Kindern welchen Geschlechts auch immer etwas an Eigentumsrechten entzogen, noch wird den Vätern der Nießbrauch des größeren Vermögens abgetreten.