In his vero, qui sui iuris sunt, facultas capiendi usus fructus virilis inter eos portionis habeatur.
von luca969 am 27.12.2021
Unter diesen, die sui iuris sind, soll die Fähigkeit zum Bezug des Nießbrauchs eines virilen Anteils unter ihnen gelten.
von janick.u am 29.06.2013
Für diejenigen, die rechtlich unabhängig sind, sollte das Recht bestehen, den Nießbrauch zu gleichen Teilen unter sich aufzuteilen.