Meminimus antea divinam promulgasse constitutionem, per quam ad vestigia legis duodecim tabularum totam progeniem ex legitima subole descendentem sive masculinam sive femininam legitimo iure hereditatem adipisci sanximus, ut, quemadmodum ipsis a legitimis succeditur, ita et ipsae legitimarum personarum amplectantur successionem.
von johanna9819 am 15.08.2014
Wir erinnern uns, zuvor ein göttliches Gesetz erlassen zu haben, das nach dem Vorbild der Zwölf Tafeln festlegte, dass alle Nachkommen aus ehelichen Kindern, sowohl männliche als auch weibliche, das Erbrecht kraft Gesetzes erhalten, sodass sie sowohl von anderen erben als auch die Erbschaft durch rechtmäßige Sukzession an andere weitergeben können.
von fabian.968 am 11.09.2022
Wir erinnern uns, zuvor eine göttliche Verfügung erlassen zu haben, durch welche wir, den Spuren des Gesetzes der Zwölf Tafeln folgend, die gesamte Nachkommenschaft aus ehelicher Abstammung, sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechts, angeordnet haben, die Erbschaft kraft gesetzlichen Rechts zu erlangen, so dass, wie ihnen von rechtmäßigen Personen nachgefolgt wird, auch sie selbst die Nachfolge rechtmäßiger Personen umfangen können.