Et esse quidem ingenuum puerum vel puellam, qui post moram nati sunt, omnes veteris iuris auctores consentiunt, dubitabatur autem inter eos, si matri morienti potest succedere.
von cristina8963 am 21.01.2021
Alle Rechtsgelehrten des alten Rechts stimmen überein, dass ein Kind, das nach einer Verzögerung geboren wird, als freigeboren gilt, aber sie waren unsicher, ob ein solches Kind von seiner Mutter erben könnte, wenn sie stirbt.
von aras.h am 01.06.2019
Und dass fürwahr ein freier Knabe oder ein freies Mädchen, die nach einer Verzögerung geboren wurden, darüber stimmen alle Autoren des alten Rechts überein, es wurde jedoch unter ihnen bezweifelt, ob er oder sie einer sterbenden Mutter nachfolgen kann.