Si intestatae mulieris consanguinei existant et mater et filia, ad solam filiam ex senatus consulto orfitiano hereditas pertinet.
von emma.r am 24.03.2021
Wenn bei einer verstorbenen Frau ohne Testament Blutsverwandte vorhanden sind und Mutter und Tochter existieren, gehört gemäß dem Senatus Consultum Orfitianum die Erbschaft allein der Tochter.
von luci.8835 am 12.10.2022
Wenn eine Frau ohne Testament stirbt und Blutsverwandte hinterlässt, darunter sowohl Mutter als auch Tochter, fällt das Erbe gemäß dem Orfitianischen Senatsbeschluss ausschließlich der Tochter zu.