Si qua mulier nequaquam religionem priori viro, ex quo filios seu filias non habet, nuptiarum festinatione praestiterit, ex iure quidem notissimo sit infamis, nisi huiusmodi maculam imperiale beneficium ei remittat.
von anni.v am 05.07.2023
Wenn eine Frau eine neue Ehe eingeht, ohne die angemessene Trauerzeit nach ihrem vorherigen Ehemann, mit dem sie keine Kinder hatte, zu beachten, wird sie nach wohlestabliertem Recht als unehrenhaft gelten, es sei denn, eine kaiserliche Begnadigung tilgt diese Schande.
von marleene9945 am 22.10.2013
Wenn eine Frau keinerlei Ehrerbietung gegenüber ihrem früheren Ehemann erweist, von dem sie keine Söhne oder Töchter hat, und durch eine eilige Wiederverheiratung gegen das wohlbekannte Recht verstößt, soll sie rechtlich als ehrlos gelten, es sei denn, ein kaiserliches Gnadenrecht tilgt diese Schande für sie.