Matres, quae puberes amiserunt filios, licet impuberibus eis tutores non petierunt, praescriptione non petiti tutoris ad excludendam eorum successionem minime debere praescribi certum est.
von samu.o am 25.05.2022
Es ist gewiss, dass Mütter, die erwachsene Söhne verloren haben, keinesfalls durch den Einwand der Nichbestellung eines Vormunds von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollten, auch wenn sie für diese keine Vormünder bestellt hatten, solange die Söhne minderjährig waren.
von liam.947 am 13.06.2017
Es ist eindeutig, dass Mütter, die ihre erwachsenen Söhne verloren haben, nicht vom Erben ausgeschlossen werden können, nur weil sie für diese Söhne während deren Minderjährigkeit keine Vormünder beantragt haben.