Apud hostes patre defuncto filia communis vobis, quo casu scientia mortis non postulatur, heres extitit sua et ad te transmisit successionem.
von nele.842 am 22.01.2020
Als Ihr gemeinsamer Tochter-Vater im Feindesland verstorben war, wurde er automatisch zu seinem Erben (in diesem Fall wird ein Todesnachweis nicht verlangt) und übertrug die Erbschaft dann an Sie.
von jaden.b am 19.06.2023
Unter Feinden wurde, nachdem der Vater verstorben war, die euch allen gemeinsame Tochter, in einem Fall, in dem die Kenntnis des Todes nicht erforderlich ist, zur Erbin und übertrug euch die Erbfolge.