" do lego aeliae severinae filiae et secundae decem, quae legata accipere debebit, cum ad legitimum statum pervenerit", non condicio fideicommisso vel legato inserta, sed petitio in tempus legitimae aetatis dilata videtur.
von ella866 am 15.09.2021
Ich gebe und vermache Aelia Severina, Tochter und Zweite, zehn, welche Vermächtnisse sie erhalten soll, wenn sie den rechtmäßigen Status erreicht haben wird, nicht als eine in das Fideikommiss oder Vermächtnis eingefügte Bedingung, sondern die Anspruchsstellung scheint auf den Zeitpunkt der der legitimen Volljährigkeit verschoben.
von yusuf.o am 14.06.2024
Ich vermache meiner Tochter Aelia Severina, dem zweiten Kind, zehn Münzeinheiten, die sie erhalten wird, wenn sie die Volljährigkeit erreicht. Dies ist keine Bedingung, die dem Vermächtnis oder Treuhandverhältnis beigefügt ist, sondern die Zahlung wird lediglich bis zum Erreichen des gesetzlichen Alters aufgeschoben.