Si curatores tutoribus adiuncti sunt, pubertate pupilli tam tutorum quam curatorum adiunctorum officium finiri ideoque alios propter aetatis infirmitatem curatores esse dandos manifestissimum est.
von lian.f am 09.09.2018
Wenn Vormünder bestellt worden sind, um die Vormünder zu unterstützen, ist es sehr klar, dass sowohl die Aufgaben der Vormünder als auch der assistierenden Vormünder mit Erreichen der Pubertät des Mündels enden, und daher aufgrund des jungen Alters des Mündels neue Vormünder bestellt werden müssen.