Nisi testatores qui substantiam transmittunt specialiter inventarium conscribi vetaverint.
von wolfgang838 am 14.06.2015
Sofern die Erblasser, die ihr Vermögen übertragen, nicht ausdrücklich die Erstellung eines Inventars untersagt haben.
von willi.944 am 07.06.2018
Es sei denn, Erblasser, die Vermögen übertragen, haben ausdrücklich untersagt, ein Inventar zu erstellen.