Viduae intra quintum et vicesimum annum degentes, etiam si emancipationis libertate gaudent, tamen in secundas nuptias sine patris sententia non conveniant.
von jonah.y am 18.05.2016
Witwen unter fünfundzwanzig Jahren, auch wenn sie rechtlich unabhängig sind, sollten sich nicht ohne die Zustimmung ihres Vaters wiederverheiraten.
von hedi867 am 29.01.2016
Witwen, die zwischen dem fünften und fünfundzwanzigsten Lebensjahr leben, auch wenn sie die Freiheit der Emanzipation genießen, sollen dennoch nicht ohne das Urteil des Vaters eine zweite Ehe eingehen.