Sed ne tuum ius, si quod habes, impediatur, ad eam rem defendendam, quae adversus te vindicantem agenda erit, curatores pupillo petuntur.
von amina.a am 26.09.2013
Um eine mögliche Beeinträchtigung Ihrer Rechte (falls Sie solche haben) zu verhindern, werden Vormünder für den Minderjährigen bestellt, um die Verteidigung in dem Verfahren zu führen, das gegen Ihren Anspruch eingeleitet wird.
von elias.m am 17.07.2024
Damit jedoch Ihr Recht, sofern Sie eines haben, nicht behindert werde, werden zur Verteidigung dieser Sache, die gegen Ihre Ansprüche geführt werden wird, Kuratoren für den Mündel gesucht.