Alius tamen interea in locum eius in administratione rerum ordinandus est.
von melina.9893 am 23.11.2018
Ein anderer muss inzwischen an seiner Stelle in der Verwaltung der Angelegenheiten ernannt werden.
von johann.g am 12.06.2017
Inzwischen muss jemand anderes bestellt werden, um seine Stelle in der Verwaltung der Angelegenheiten einzunehmen.