Quod si nihil in fraudem egerunt, verum ita egeni sunt, ut in eorum administratione fratris tui filiorum substantia periclitetur, an eis iniungendus sit curator, qui idoneis facultatibus sit, rector provinciae aestimabit.
von rebecca871 am 18.02.2019
Wenn sie nicht betrügerisch gehandelt haben, sondern derart mittellos sind, dass bei ihrer Verwaltung das Vermögen der Kinder Ihres Bruders gefährdet wird, wird der Provinzgouverneur entscheiden, ob ein finanziell stabiler Vormund bestellt werden sollte.
von noemi.842 am 30.03.2021
Wenn sie jedoch nichts betrügerisch unternommen haben, sondern derart bedürftig sind, dass in ihrer Verwaltung das Vermögen der Söhne Ihres Bruders gefährdet wird, wird der Provinzverwalter einschätzen, ob ihnen ein Vormund mit ausreichenden Mitteln beigeordnet werden sollte.