In postulandis suspectis tutoribus seu curatoribus non vires patrimoniorum principaliter, sed an nihil segniter, nihil fraudulenter geratur, perpendi oportet.
von adam.h am 21.02.2014
Bei der Auswahl verdächtiger Vormünder oder Kuratoren sollte nicht vorrangig deren Vermögensstärke, sondern vielmehr geprüft werden, ob nichts träge und nichts betrügerisch gehandhabt wird.
von romy.8971 am 19.09.2022
Bei der Befragung potenziell unzuverlässiger Vormünder oder Treuhänder kommt es nicht primär auf die Größe ihres Vermögens an, sondern darauf, ob sie ihre Angelegenheiten ehrlich und sorgfältig verwalten.