Non enim debet, quod rite et secundum leges ab initio actum est, ex alio eventu resuscitari.
von ayaz.936 am 02.03.2024
Was von Anfang an rechtmäßig und gemäß den Gesetzen vollzogen wurde, sollte nicht aufgrund eines anderen Ereignisses wiederaufgenommen werden.
von casper.h am 10.07.2022
Eine Handlung, die von Anfang an rechtmäßig und gesetzeskonform durchgeführt wurde, sollte durch spätere Ereignisse nicht in Frage gestellt werden.