Quo subsecuto, si et iudex pronuntiaverit et debitor persolverit, sequitur huiusmodi causam plenissima securitas, ut nemo in posterum inquietetur:
von anna.922 am 27.04.2016
Wenn dies geschieht, falls der Richter sein Urteil fällt und der Schuldner die vollständige Zahlung leistet, folgt der Sache vollständige Rechtssicherheit, sodass niemand in Zukunft dagegen vorgehen kann:
von gabriel877 am 11.11.2022
Wenn dies eingetreten ist, falls sowohl der Richter ein Urteil gefällt hat und der Schuldner vollständig bezahlt hat, folgt für einen Fall dieser Art die vollständigste Rechtssicherheit, sodass niemand in Zukunft behelligt werden kann: