Ergo et domus et cetera omnia immobilia in patrimonio minorum permaneant, nullumque aedificii genus, quod integrum hereditas dabit, collapsum tutoris fraude depereat.
von sofie.z am 08.03.2020
Daher sollen Häuser und alle anderen unbeweglichen Immobilien im Erbe der Kinder verbleiben, und kein Gebäude, das in gutem Zustand geerbt wurde, soll durch die Unredlichkeit des Vormunds verfallen.
von ahmad.d am 08.02.2018
Daher sollen sowohl Häuser als auch alle anderen unbeweglichen Güter im Vermögen der Minderjährigen verbleiben, und keine Art von Gebäude, welche das Erbe unversehrt übergibt, soll durch Betrug des Vormunds verfallen oder zerstört werden.