Nec vero domum vendere liceat, in qua defecit pater, minor crevit, in qua maiorum imagines aut videre fixas aut revulsas non videre satis est lugubre.
von pia.h am 03.11.2020
Es sollte nicht erlaubt sein, ein Familienhaus zu verkaufen, in dem der Vater gestorben ist und in dem man aufgewachsen ist, wo es herzzerreißend genug ist, entweder die Familienporträts noch hängend zu sehen oder sie abgenommen zu finden.
von viktoria.l am 22.05.2015
Es sollte wahrlich nicht erlaubt sein, ein Haus zu verkaufen, in dem der Vater verschied, in dem eine jüngere Generation heranwuchs, wo es schon genug Trauer bereitet, die Bilder der Vorfahren entweder hängen zu sehen oder zerrissen zu wissen.