Et ideo nec tutoris auctoritate opus est in pupillis, cum etiam ignorantibus adquiritur suis heredibus hereditas:
von yannik.s am 14.03.2023
Und deshalb benötigen Minderjährige keine Zustimmung ihres Vormunds, da Erbschaften an direkte Erben automatisch übergehen, selbst ohne deren Kenntnis:
von valentina.m am 14.04.2022
Und daher ist die Autorität eines Vormunds bei Mündeln nicht notwendig, da die Erbschaft selbst denjenigen zuteil wird, die sie nicht kennen: