Qui si satis non fecerint, in venditione pignorum uti communi iure potes.
von isabella9979 am 01.12.2013
Wenn sie nicht zahlen, was sie schulden, können Sie die üblichen Rechtsverfahren nutzen, um die verpfändeten Gegenstände zu verkaufen.
von felix976 am 20.10.2020
Wer, falls sie keine Genugtuung geleistet haben, kann bei der Veräußerung von Pfändern das Gemeinrecht anwenden.