Adversus curatorem adulescentis, cui collegae dati estis, quamdiu administratio communis durat, exerceri iudicium non potest.
von rosalie.8998 am 19.11.2019
Solange Sie gemeinsam als Mitverwalter eines jungen Menschen tätig sind, können Sie keine Rechtsklage gegen Ihren Mitvormund einreichen.
von celina.u am 26.02.2020
Gegen den Vormund des Jugendlichen, dem Sie als Kollegen beigegeben wurden, kann solange keine Rechtsklage erhoben werden, wie die gemeinsame Verwaltung andauert.