Cum ob augmentum facultatum curatores adiungi solent, non prius tutores dati administratione eorum liberantur.
von natalie.947 am 02.01.2024
Auch wenn aufgrund einer Vermehrung der Vermögenswerte zusätzliche Vormünder bestellt werden, werden die ursprünglichen Vormünder nicht von ihren Verwaltungsaufgaben entbunden.
von aleksandra904 am 30.03.2020
Wenn aufgrund einer Zunahme der Vermögenswerte Kuratoren hinzugefügt werden, werden die zuvor bestellten Vormünder nicht von deren Verwaltung entbunden.