Si enim in filiis iustis, in quibus et testamentariae et legitimae sunt tutelae, tamen matribus ( his deficientibus) ad providentiam filiorum suorum venire conceditur, multo magis in huiusmodi casibus, ubi legitima tutela evanescit, saltem alias eis dari humanissimum est.
von tea.858 am 16.08.2020
Wenn Müttern erlaubt ist, sich um ihre Kinder zu kümmern, wenn reguläre Vormundschaftsregelungen für eheliche Kinder bestehen (sowohl durch Testament als auch kraft Gesetzes), dann ist es umso angemessener - ja geradezu menschlich - in Fällen, in denen eine gesetzliche Vormundschaft nicht verfügbar ist, alternative Vormünder zu bestellen.
von dominic902 am 07.10.2017
Denn wenn bei rechtmäßigen Kindern, bei denen sowohl testamentarische als auch gesetzliche Vormundschaften bestehen, den Müttern (wenn diese fehlen) gleichwohl gestattet wird, für die Vorsorge ihrer Söhne zu sorgen, um wie viel mehr ist es in Fällen dieser Art, wo die gesetzliche Vormundschaft verschwindet, zumindest human, ihnen andere zu geben.