Neque cessatio iniuncti perperam officii ad periculum eius pertinet.
von nellie.o am 20.02.2018
Die Beendigung der zu Unrecht auferlegten Pflicht berührt nicht seine Gefährdung.
von jacob.z am 25.11.2017
Die Nichterfüllung einer fehlerhaft zugewiesenen Pflicht setzt ihn nicht einem Risiko aus.