( 2) ceterum alia, quae in causis minorum antiquis legibus cauta sunt, manere intemerata decernimus.
von mira.8892 am 25.01.2021
Darüber hinaus verfügen wir, dass alle anderen Bestimmungen, die in früheren Gesetzen bezüglich Fällen mit Minderjährigen festgelegt wurden, unverändert bleiben.
von jaimy.b am 29.01.2015
Überdies verordnen wir, dass andere Dinge, die in Angelegenheiten von Minderjährigen durch alte Gesetze vorgesehen sind, unberührt bleiben.