Qui si in petendis his cessabit, potes tu competentem iudicem adire, ut in dandis curatoribus officio suo fungatur.
von luan967 am 08.09.2023
Wer, falls er bei der Beantragung dieser Angelegenheiten zögert, kann einen zuständigen Richter anrufen, damit dieser bei der Bestellung von Vormündern seine Pflicht erfüllt.
von kimberley.z am 30.06.2024
Wenn jemand die Beantragung dieser Angelegenheiten verzögert, können Sie sich an einen zuständigen Richter wenden, damit dieser seine Pflicht zur Bestellung von Vormündern erfüllt.