Sic etenim et pupillus et adultis competens gubernatio inducitur et naturalis ordo per omnia conservabitur.
von mathias936 am 06.12.2018
So wird sowohl für den Unmündigen als auch für den Erwachsenen eine angemessene Führung eingeführt und die natürliche Ordnung wird in allen Bereichen bewahrt werden.
von benno.w am 05.12.2019
Auf diese Weise wird eine angemessene Verwaltung sowohl für Minderjährige als auch für Erwachsene eingeführt, und die natürliche Ordnung wird in allen Bereichen gewahrt.