Quapropter sancimus in huiusmodi casibus omnes liberos, sive ante dotalia instrumenta editi sunt sive postea, una eademque lance trutinari et omnes suos et in potestate suis existere genitoribus, ut nec prior nec iunior ullo habeatur discrimine, sed ii, qui ex isdem maioribus procreati sunt, et simili perfruantur fortuna.
von janik.h am 05.07.2015
Daher verordnen wir, dass in Fällen dieser Art alle Kinder, ob sie vor oder nach den Heiratsdokumenten geboren wurden, auf der gleichen Waage gewogen und alle als ihre eigenen und unter der Gewalt ihrer Eltern existierend gelten, sodass weder der Ältere noch der Jüngere einer Unterscheidung unterliegen, sondern diejenigen, die von denselben Vorfahren abstammen, eine ähnliche Fortune genießen.
von willie.r am 24.01.2024
Daher erklären wir, dass in solchen Fällen alle Kinder, ob sie vor oder nach dem Ehevertrag geboren wurden, gleichbehandelt werden sollen und alle den gleichen rechtlichen Status unter der elterlichen Gewalt haben. Es soll keine Diskriminierung zwischen älteren und jüngeren Kindern geben, und alle, die von denselben Eltern abstammen, sollen die gleichen Vorteile genießen.