Quod si existentes et in praesentia rerum constituti agere noluerint pacto vel iureiurando exclusi, totum sine mora fiscus invadat.
von berat914 am 30.03.2021
Wenn diejenigen, die anwesend sind und in diesen Angelegenheiten involviert sind, sich zu handeln weigern, weil sie durch Vertrag oder Eid gehindert sind, wird die Staatskasse sofort alles beschlagnahmen.
von jaimy.u am 17.05.2018
Sollten jedoch diejenigen, die vorhanden und bei den Angelegenheiten gegenwärtig sind, nicht handeln wollen, nachdem sie durch Vereinbarung oder Eid ausgeschlossen wurden, so soll der Fiskus unverzüglich alles beschlagnahmen.