Ut uxori pro dote addicantur bona quondam mariti, iure prohibitum est.
von jaimy822 am 30.07.2013
Es ist rechtlich verboten, das Vermögen eines ehemaligen Ehemanns seiner Frau als Ersatz für ihre Mitgift zu übertragen.
von viktor9936 am 23.05.2015
Es ist rechtlich verboten, dass der Ehefrau anstelle einer Mitgift die Güter des verstorbenen Ehemanns zugesprochen werden.