Si quidem vivit apud hostes uxor tua, nondum frater eius quasi heres dotem repetere potest.
von anny.e am 16.04.2014
Wenn fürwahr deine Frau unter Feinden lebt, kann ihr Bruder die Mitgift noch nicht als Erbe zurückfordern.
von leony958 am 16.09.2023
Wenn deine Ehefrau unter feindlichen Kräften lebt, kann ihr Bruder die Mitgift noch nicht als Erbe zurückfordern.