Sin autem aliter uxori suae renuntiare voluerit, dotem redhibeat et ante nuptias donationem amittat.
von tyler.v am 03.06.2016
Will er seine Ehefrau auf andere Weise scheiden, muss er die Mitgift zurückgeben und seine Hochzeitsschenkung verwirken.
von patrick.843 am 16.11.2021
Sollte er jedoch seine Ehefrau auf andere Weise verstoßen wollen, so hat er die Mitgift zurückzugeben und verliert die Schenkung vor der Eheschließung.