Imaginarios enim nuntios ( id est repudia) nullius esse momenti, sive nuptiis fingant se renuntiasse sive sponsalibus, etiam veteribus iuris auctoribus placuit.
von luise.838 am 04.05.2015
Selbst die frühen Rechtsgelehrten waren sich einig, dass vorgetäuschte Ablehnungsschreiben (das heißt Scheidungsanzeigen) keine rechtliche Gültigkeit besitzen, unabhängig davon, ob sie behaupten, eine Ehe aufzulösen oder eine Verlobung zu beenden.
von miran.o am 26.10.2018
Für imaginäre Nachrichten (das heißt Absagen) war es selbst den alten Rechtsautoritäten angenehm, wenn diese keine Bedeutung hatten, sei es, dass sie vorgeben, Ehen oder Verlobungen entsagt zu haben.