Liberum est filiae tuae, si sponsum suum post tres peregrinationis annos expectandum sibi ultra non putat, omissa spe huius coniunctionis matrimonium facere, ne opportunum nubendi tempus amittat, cum posset nuntium remittere, si praesente eo consilium mutare voluisset.
von noa.913 am 02.02.2014
Es steht ihrer Tochter frei, wenn sie nach drei Jahren der Wanderschaft ihren Verlobten nicht länger erwarten will, nachdem sie die Hoffnung auf diese Verbindung aufgegeben hat, eine Ehe zu schließen, damit sie nicht die günstige Zeit zum Heiraten verliert, da sie hätte Nachricht senden können, wenn sie in seiner Gegenwart ihren Entschluss hätte ändern wollen.
von leo838 am 13.08.2020
Es steht deiner Tochter frei, einen anderen zu heiraten, wenn sie nicht länger auf ihren Verlobten warten möchte, der bereits drei Jahre abwesend ist. Sie kann die Hoffnung auf diese Beziehung aufgeben und heiraten, damit sie ihre Chance zur Eheschließung nicht verpasst. Schließlich hätte sie ihm die Auflösung der Verlobung mitteilen können, wenn sie ihre Meinung ändern wollte, während er noch anwesend war.