His illud adiungimus, ut et filiae huiuscemodi mulierum, si quidem post expurgationem prioris vitae matris suae natae sint, non videantur scaenicarum esse filiae nec subiacere legibus, quae prohibuerunt filiam scaenicae certos homines in matrimonium ducere.
von anton.942 am 01.10.2013
Wir fügen folgende Bestimmung hinzu: Wenn Töchter solcher Frauen nach der Läuterung der früheren Lebensweise ihrer Mütter geboren werden, sollen sie nicht als Töchter von Schauspielerinnen gelten und auch nicht den Gesetzen unterliegen, die einer Schauspielerin-Tochter untersagen, bestimmte Männer zu heiraten.
von janik942 am 07.02.2020
Wir fügen hinzu, dass die Töchter solcher Frauen, wenn sie nach der Reinigung des früheren Lebens ihrer Mutter geboren wurden, nicht als Töchter von Bühnendarstellerinnen gelten und nicht den Gesetzen unterliegen sollen, die einer Tochter einer Bühnendarstellerin untersagt haben, bestimmte Männer zu heiraten.