Et donatio maritalis ante tempus criminis ac reatus collata in uxorem, quia pudicitiae praemio cessit, observanda est, tamquam si maritum eius natura, non poena subduxerit.
von nora.o am 03.02.2023
Und die eheliche Schenkung, die der Frau vor der Zeit des Verbrechens und der Schuld zugestellt wurde, weil sie als Lohn der Keuschheit galt, muss beachtet werden, gleichsam als hätte die Natur, nicht die Strafe, ihren Ehemann entfernt.
von giulia.t am 22.07.2020
Eine Ehegabe, die einer Ehefrau vor der Begehung eines Verbrechens durch ihren Ehemann gegeben wurde, muss geehrt werden, da sie als Lohn für ihre Treue gilt, ebenso als wäre ihr Ehemann auf natürliche Weise und nicht durch Bestrafung verstorben.