Pactis videlicet de redhibitione vel retentione auctae dotis vel donationis, prout partes consenserint, pro iam statuto modo ineundis sive iniungendis veteribus pactis, quae initio nuptiarum de ante nuptias donatione et dote principaliter constituenda inita sunt.
von cristin936 am 31.10.2017
Das bedeutet, dass neue Vereinbarungen über die Rückgabe oder Beibehaltung der erhöhten Mitgift oder Schenkung auf die vorgeschriebene Weise getroffen oder den ursprünglichen Vereinbarungen (die zu Beginn der Ehe über die Festlegung der Schenkung vor der Ehe und der Hauptmitgift getroffen wurden) hinzugefügt werden sollen, wie von beiden Parteien vereinbart.
von mayla.821 am 18.07.2015
Mit Vereinbarungen namentlich betreffend die Rückgabe oder Zurückbehaltung der erhöhten Mitgift oder Schenkung, wie die Parteien es vereinbart haben, die nach dem bereits etablierten Verfahren in bestehende alte Vereinbarungen eingefügt oder diesen hinzugefügt werden sollen, welche zu Beginn der Ehe bezüglich der vor der Eheschließung erfolgten Schenkung und der hauptsächlich zu begründenden Mitgift geschlossen wurden.