Fructus praediorum in dotem datorum si secundum pactum sumptibus tuis tuorumque servierunt, repeti non posse ambigere non debes.
von jaron.w am 09.04.2018
Du solltest keinen Zweifel haben, dass die Erträge der als Mitgift gegebenen Ländereien, wenn sie gemäß der Vereinbarung für deine und deiner Haushaltsangehörigen Ausgaben verwendet wurden, nicht zurückgefordert werden können.
von aleksandar.949 am 13.07.2016
Die Früchte der als Mitgift übertragenen Grundstücke, die gemäß der Vereinbarung für Ihre und Ihrer Angehörigen Ausgaben gedient haben, können nicht zurückgefordert werden; daran sollten Sie nicht zweifeln.