Osculo vero non interveniente, sive sponsus sive sponsa obierit, totam infirmari donationem et donatori sponso vel heredibus eius restitui.
von mohamad.h am 16.04.2018
Ohne dass ein Kuss dazwischenkommt, soll die gesamte Schenkung für ungültig erklärt und dem Schenkenden (Bräutigam) oder seinen Erben zurückerstattet werden, sei es, dass der Bräutigam oder die Braut stirbt.
von konrat.824 am 04.08.2019
Wenn kein Kuss ausgetauscht wurde und entweder der Mann oder die Frau vor der Eheschließung stirbt, wird die gesamte Schenkung ungültig und muss dem Schenkenden oder seinen Erben zurückgegeben werden.