Sed sive ante biennium sive postea voluerit dotem pars mariti petere, queat et secundum leges eam exigere.
von melissa.837 am 08.10.2019
Ob vor oder nach einem Zeitraum von zwei Jahren die Seite des Ehemanns die Mitgift begehren will, kann er sie sowohl beanspruchen als auch gemäß den Gesetzen einfordern.
von thore875 am 22.03.2020
Ob vor oder nach zwei Jahren, wenn die Seite des Ehemanns die Mitgift beanspruchen möchte, kann sie deise gemäß den Gesetzen einfordern.