Sin vero res permixtae fuerint et partim in auro partim in aliis rebus mobilibus vel immobilibus, pro iam facta divisione omnia procedere.
von ronia9985 am 20.12.2023
Sollten jedoch Sachen vermischt worden sein, teils in Gold, teils in anderen beweglichen oder unbeweglichen Gütern, so sollen alle Angelegenheiten gemäß der bereits vorgenommenen Teilung fortgeführt werden.
von anabell.8889 am 05.02.2019
Wenn jedoch die Vermögenswerte vermischt wurden und teils aus Gold und teils aus anderen Sachen, sowohl beweglichen als auch unbeweglichen, bestehen, soll alles gemäß der bereits vorgenommenen Teilung abgewickelt werden.