Si vero ex verborum conceptione sibi quaesivit obligationem ac tibi testatorem prospexisse probetur, contra eam ex stipulatu post eventum condicionis petentem, quatenus accepit ex defuncti voluntate quae fuit stipulata, exceptione ( salva falcidia) uti potes.
von angelina.s am 23.09.2024
Wenn sie sich tatsächlich durch eine Wortwahl eine Verpflichtung verschafft hat und nachgewiesen wird, dass der Erblasser für dich gesorgt hat, kannst du gegen ihre Forderung aus der Stipulation nach Eintritt der Bedingung die Ausnahme (unter Wahrung der Falcidia) geltend machen, soweit sie aus der Verfügung des Verstorbenen das Vereinbarte erhalten hat.
von milena.t am 05.08.2015
Wenn sie durch eine formelle Vereinbarung ein verbindliches Versprechen erlangt hat und nachgewiesen werden kann, dass der Erblasser die Absicht hatte, für Sie zu sorgen, können Sie Einspruch gegen ihren Anspruch erheben (unter Wahrung der Falcidischen Quote), wenn sie nach Eintritt der Bedingung Zahlung aus der Stipulation verlangt, begrenzt auf das, was sie gemäß dem Willen des Erblassers aus der Stipulation erhalten hat.