Adversus creditorem usuras maiores ex stipulatu petentem, si probetur per certos annos minores postea consecutus, utilis est pacti exceptio.
von rayan.858 am 23.08.2016
Eine Einwendung aufgrund einer Vereinbarung kann wirksam gegen einen Gläubiger geltend gemacht werden, der höhere Zinssätze fordert, wenn nachgewiesen werden kann, dass er über mehrere Jahre hinweg niedrigere Zinssätze akzeptiert hatte.
von aylin878 am 05.12.2023
Gegen einen Gläubiger, der höhere Zinsen aus einer Vereinbarung fordert, ist die Einrede des Vertrags als nützlich anzusehen, wenn nachgewiesen wird, dass er in bestimmten Jahren danach geringere Zinsen erhalten hat.