Secundum quod tueri causam potestis etiam adversus defensores civitatis maiores petentes ex cautione, si probaveritis semper quincunces amitam pupillorum vestrorum, quae maiores caverat, rependisse.
von noa8886 am 07.08.2022
Sie können Ihren Fall gegen die Stadtbeamten verteidigen, die Ansprüche aufgrund der Bürgschaft geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Tante Ihrer Mündel, die die Bürgschaft mit den Beamten vereinbart hatte, stets die fünf Zwölftel Zinsen bezahlt hat.
von sofi.8922 am 17.07.2019
Gemäß dem, was Sie in der Lage sind, den Fall selbst gegen die Verteidiger der Stadt zu verteidigen, wobei die Ältesten eine Sicherheit fordern, wenn Sie nachweisen können, dass die Tante Ihrer Mündel, die den Ältesten Sicherheit gegeben hatte, stets fünf Zwölftel zurückgezahlt hat.