Cum in te simplicem donationem dicas factam esse die nuptiarum et in ambiguo possit venire, utrum a sponso an marito donatum sit, sic distinguendum est, ut, si in tua domo donum acceptum est, ante nuptias videatur facta esse donatio, quod si penes se dedit sponsus, retrahi possit:
von nickolas853 am 10.05.2014
Da du sagst, dass am Hochzeitstag eine einfache Schenkung an dich erfolgt ist, und es unklar sein kann, ob sie vom Verlobten oder vom Ehemann gegeben wurde, muss wie folgt unterschieden werden: Wenn die Schenkung in deinem Haus angenommen wurde, erscheint sie als vor der Hochzeit erfolgt, wenn jedoch der Verlobte sie in seinem Besitz gegeben hat, kann sie zurückgefordert werden:
von eveline.839 am 17.02.2014
Da Sie erwähnen, dass Sie am Hochzeitstag ein unumwundenes Geschenk erhalten haben, und Unklarheit darüber besteht, ob es vom Verlobten oder Ehemann gegeben wurde, müssen wir folgende Unterscheidung treffen: Wenn Sie das Geschenk in Ihrem Haus erhalten haben, sollte es als Geschenk vor der Hochzeit betrachtet werden, aber wenn der Verlobte es bei sich behielt, als er es übergab, kann es zurückgenommen werden: