Quapropter sancimus ingratos re vera liberos neque hoc beneficium, quod divalis constitutio leonis augustae memoriae eis praestitit, in posterum posse sibi vindicare, sed quasi ingratos ab omni huiusmodi lucro repelli.
von niko926 am 13.08.2022
Daher verordnen wir, dass undankbare Kinder in Wahrheit weder dieses Wohltaten, welche die göttliche Verfügung Leos von ruhmreicher Erinnerung ihnen gewährte, künftig für sich beanspruchen können, sondern als Undankbare von jeglichem Nutzen dieser Art abgewiesen werden.
von nathalie976 am 30.11.2019
Daher verfügen wir, dass wahrhaft undankbare Kinder sich künftig nicht mehr auf das Privileg berufen können, das ihnen durch die kaiserliche Verfassung Leos seligen Andenkens gewährt wurde, sondern aufgrund ihrer Undankbarkeit von allen derartigen Vergünstigungen ausgeschlossen werden.