Nam si nullam eorum quasi ingratorum fecerit mentionem, non licebit eius heredibus ingratos eos nominare et huiusmodi quaestionem introducere.
von ibrahim.845 am 07.02.2022
Denn wenn er keine Erwähnung von ihnen als Undankbaren gemacht hat, soll es seinen Erben nicht gestattet sein, sie als undankbar zu bezeichnen und eine derartige Frage aufzuwerfen.
von alicia9982 am 09.12.2017
Wenn jemand bestimmte Personen nicht als undankbar bezeichnet, dürfen deren Erben diese Personen später nicht als undankbar bezeichnen oder eine solche Angelegenheit aufwerfen.