Eligendi videlicet quos voluerint ex liberis superstitibus non adempta licentia.
von nicole869 am 26.02.2017
Der Wahl offenbar derjenigen, die sie aus den überlebenden Kindern hätten wählen wollen, wobei die Erlaubnis nicht entzogen worden ist.
von janik.e am 02.12.2013
Sie behalten offensichtlich das Recht, wen sie möchten aus ihren überlebenden Kindern zu wählen.